Fassung vom 1. November 2026 · gilt für das Modul Crowd (Ticketverkauf)
Anbieter von Campuz Crowd („Crowd“) ist die Scheer GmbH, Brühlstraße 13, 79331 Teningen, Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 260745, USt-IdNr. DE 141 992 887, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Scheer, E-Mail [email protected] („Campuz“).
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Crowd mit Betrieben, die Veranstaltungen anbieten und darüber Tickets oder Anmeldungen vertreiben („Betrieb“).
Crowd richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) können Crowd nur für kostenlose Tickets und Anmeldungen nutzen; für sie gilt zusätzlich § 15.
Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nicht, auch wenn Campuz ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Crowd ist eine Software für den Verkauf von Tickets und die Annahme von Anmeldungen. Campuz stellt dem Betrieb insbesondere bereit:
Campuz stellt nur die Technik bereit. Campuz ist weder Veranstalter noch Verkäufer, Kommissionär oder Vermittler der Tickets und nimmt keine Zahlungen für den Betrieb entgegen. Das Geld der Gäste fließt über Stripe auf das eigene Stripe-Konto des Betriebs (§ 5).
Campuz entwickelt Crowd weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfallen lassen, soweit der Kern der Leistung nach Absatz 1 erhalten bleibt und dem Betrieb das zumutbar ist.
Campuz bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte. Wartungen kündigt Campuz nach Möglichkeit an und legt sie in verkaufsschwache Zeiten.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betrieb diese Bedingungen in Crowd annimmt und Campuz Crowd für ihn freischaltet. Für Kunden von Campuz ist Crowd im Campuz-Vertrag enthalten; diese Bedingungen gelten ergänzend.
Der Betrieb hält seine Zugangsdaten geheim und benennt nur Personen, die für ihn handeln dürfen. Was über seinen Zugang geschieht, muss er sich zurechnen lassen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
Vertragspartner des Gastes ist allein der Betrieb. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt zwischen Gast und Betrieb zustande. Der Betrieb ist für die Durchführung der Veranstaltung, die Richtigkeit der Angaben, Preise und Steuersätze sowie für die Betreuung der Gäste verantwortlich. Anfragen von Gästen beantwortet der Betrieb; Mails von Crowd an Gäste tragen seinen Namen und gehen bei Antwort an seine Kontaktadresse.
Der Betrieb legt seine Stornobedingungen in Crowd fest. Ohne eigene Fassung gilt: Fällt die Veranstaltung aus, wird der volle Betrag samt Servicegebühr erstattet; darüber hinaus sind Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Crowd weist den Gast vor dem Kauf zusätzlich darauf hin, dass bei Veranstaltungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht besteht.
Fällt eine Veranstaltung aus, erstattet Crowd dem Gast stets den vollen gezahlten Betrag einschließlich einer weitergegebenen Servicegebühr. Klauseln des Betriebs, die das ausschließen, wendet Crowd nicht an.
Der Betrieb sorgt dafür, dass seine Angaben zu Impressum, Datenschutzhinweisen und Stornobedingungen vollständig und zutreffend sind. Crowd erzeugt Impressum und Datenschutzhinweise aus seinen Angaben, wenn er keine eigenen Seiten hinterlegt. Ohne vollständiges Impressum geht keine Veranstaltung in den Verkauf.
Bezahlte Tickets setzen ein eigenes, mit Crowd verbundenes Stripe-Konto des Betriebs voraus (Stripe Connect). Der Betrieb richtet es in Crowd ein und schließt dabei einen eigenen Vertrag mit Stripe (Stripe Connected Account Agreement und Stripe Services Agreement). Für diesen Vertrag ist Campuz nicht verantwortlich. Kostenlose Anmeldungen gehen ohne Stripe-Konto.
Der Betrieb hinterlegt bei Stripe ein auf ihn lautendes Bankkonto in Euro und hält seine Angaben bei Stripe aktuell.
Der Betrieb ermächtigt Campuz, über die Schnittstellen von Stripe für ihn zu handeln, soweit diese Bedingungen das vorsehen: Zahlungen anzulegen, die Gebühr nach § 7 einzubehalten, Erstattungen auszuführen, Beträge nach § 9 von seinem Stripe-Konto zurückzuholen und Auszahlungen nach § 8 auszulösen.
Automatische Auszahlungen von Stripe sind abgeschaltet. Ausgezahlt wird nach § 8.
Der Betrieb bietet nur Veranstaltungen an, die er selbst durchführt oder für deren Durchführung er einsteht, und hält dafür alle nötigen Genehmigungen, Anmeldungen (etwa bei der GEMA) und Vorschriften ein, insbesondere zu Jugendschutz, Versammlungsstätten und Hygiene.
Der Betrieb gibt Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und einer etwaigen Servicegebühr an. Den Steuersatz je Ticketart wählt der Betrieb; für die richtige steuerliche Behandlung ist er selbst verantwortlich. Ist er Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder von der Umsatzsteuer befreit, gibt er das in Crowd an. Crowd weist auf seinen Rechnungen dann keine Umsatzsteuer aus und vermerkt den Grund.
Der Betrieb veröffentlicht keine rechtswidrigen, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte. Für Texte und Bilder, die er hochlädt oder mit der Bilderzeugung von Crowd erstellt und verwendet, prüft er selbst, ob er sie nutzen darf.
Der Betrieb schließt jede Veranstaltung nach ihrem Ende in Crowd ab: „hat stattgefunden“ oder „ist ausgefallen“ (§ 8).
Für jedes verkaufte bezahlte Ticket zahlt der Betrieb eine Gebühr nach seinem Tarif. Kostenlose Tickets und Anmeldungen sind gebührenfrei. Ein Abo, eine Grund- oder Einrichtungsgebühr gibt es nicht. Die Gebühr enthält Zahlung, Einlass und Auszahlung.
| Tarif | Gebühr je bezahltem Ticket |
|---|---|
| Kunden von Campuz | 2,6 % des Ticketpreises + 0,35 € |
| Andere Betriebe | 2,99 % des Ticketpreises + 0,42 € |
Alle Beträge in diesen AGB verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Einen abweichend vereinbarten Tarif zeigt Crowd in den Einstellungen.
Zusätzlich gilt:
Der Betrieb kann in Crowd wählen, die Gebühr an die Gäste weiterzugeben. Der Gast zahlt sie dann als Servicegebühr, ausgewiesen im Preis, im Bezahlvorgang und auf der Rechnung. Wird ein Ticket erstattet oder die Veranstaltung abgesagt, erhält der Gast die Servicegebühr zurück; die Gebühr an Campuz trägt dann der Betrieb.
Die Gebühr wird bei jedem Verkauf fällig und bleibt fällig, wenn ein Ticket später erstattet oder die Veranstaltung abgesagt wird. Stripe erstattet seine Kosten in diesen Fällen ebenfalls nicht.
Campuz behält die Gebühr brutto beim Verkauf über Stripe ein. Zuschläge, Pauschalen und Rückbuchungen holt Campuz vor der Auszahlung vom Stripe-Konto des Betriebs zurück (§ 9). Über alle Beträge stellt Campuz dem Betrieb monatlich Rechnung über den Vormonat.
Campuz kann die Gebühren mit einer Frist von sechs Wochen ändern. § 14 gilt entsprechend. Für Tickets, die vor der Änderung verkauft wurden, bleibt es bei den alten Sätzen.
Das Geld aus dem Verkauf bleibt auf dem Stripe-Konto des Betriebs, bis die Veranstaltung abgeschlossen ist. Bestätigt der Betrieb nach dem Ende „hat stattgefunden“, zahlt Crowd den Erlös abzüglich Gebühren, Abzügen und Erstattungen auf sein Bankkonto aus. Gibt Stripe das Geld noch nicht frei, versucht Crowd es erneut.
Meldet der Betrieb „ist ausgefallen“, sagt Crowd die Veranstaltung ab und erstattet allen Gästen den vollen Betrag.
Stripe hält Geld höchstens 90 Tage auf einem Konto. Geld, das 80 Tage auf dem Stripe-Konto liegt, zahlt Crowd deshalb vorab aus, auch wenn die Veranstaltung noch nicht stattgefunden hat. Vorab ausgezahltes Geld steht unter dem Vorbehalt späterer Erstattungen, Absagen und Rückbuchungen; § 9 gilt.
Schließt der Betrieb eine Veranstaltung nicht ab, erinnert Crowd ihn zwei Tage nach dem Ende und danach wöchentlich. 30 Tage nach dem Ende kündigt Crowd an, die Veranstaltung selbst abzuschließen. Bleibt eine Rückmeldung weitere 14 Tage aus, schließt Crowd sie als „hat stattgefunden“ ab, zahlt aus und berechnet eine Bearbeitungspauschale von 49 €, höchstens jedoch den Auszahlungsbetrag. Wer selbst abschließt, zahlt sie nicht.
Nach dem Abschluss laufen Erstattungen an Gäste nicht mehr über Crowd. Erstattet der Betrieb danach selbst, ist das seine Sache.
Erstattungen an Gäste trägt der Betrieb, einschließlich einer weitergegebenen Servicegebühr. Stripe holt den erstatteten Betrag vom Stripe-Konto des Betriebs zurück.
Fechtet ein Gast eine Zahlung bei seiner Bank an (Rückbuchung), belastet Stripe zunächst Campuz. Campuz holt den Betrag samt der Kosten von Stripe vom Stripe-Konto des Betriebs zurück. Gewinnt der Betrieb den Streitfall, erhält er den Betrag zurück, die Kosten nicht. Der Betrieb unterstützt Campuz mit Nachweisen, etwa zum Einlass des Gastes.
Läuft das Stripe-Konto des Betriebs ins Minus, etwa durch eine Absage nach einer Vorab-Auszahlung oder eine Rückbuchung nach der Auszahlung, gilt:
Bei Veranstaltungen mit großem Volumen kann Campuz mit dem Betrieb einen Rückhalt vereinbaren, der erst nach der Veranstaltung ausgezahlt wird.
Der Betrieb beauftragt Campuz, in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen und Rechnungskorrekturen an die Gäste auszustellen (§ 14 Absatz 2 Satz 4 UStG). Crowd erstellt sie aus den Angaben des Betriebs und der Bestellung, mit fortlaufender Nummer je Betrieb.
Für die Richtigkeit der Angaben, die auf der Rechnung erscheinen (Firma, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Steuersätze, Angaben zur Kleinunternehmerregelung oder Steuerbefreiung), ist der Betrieb verantwortlich. Für die Aufbewahrung nach Handels- und Steuerrecht sorgt der Betrieb selbst. Crowd hält die Rechnungen abrufbar, solange der Vertrag läuft.
Für die Daten seiner Gäste ist der Betrieb Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Campuz verarbeitet sie in seinem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, den der Betrieb mit Campuz schließt.
Stripe verarbeitet Zahlungsdaten in eigener Verantwortung. Crowd sieht keine Karten- oder Kontodaten der Gäste.
Campuz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit Campuz eine Garantie übernommen hat.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb vertrauen darf, haftet Campuz begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach Absatz 2 ist je Kalenderjahr auf die Gebühren begrenzt, die der Betrieb in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Campuz gezahlt hat, [mindestens auf … €].
Campuz haftet nicht für Leistungen von Stripe, Banken und Zahlungsdienstleistern sowie für Ausfälle, die Campuz nicht zu vertreten hat.
Der Betrieb stellt Campuz von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Veranstaltungen, Inhalten oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Betrieb kann ihn jederzeit, Campuz mit einer Frist von [einem Monat] zum Monatsende in Textform kündigen. Für Kunden von Campuz endet die Nutzung von Crowd spätestens mit dem Campuz-Vertrag.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Campuz liegt insbesondere vor, wenn der Betrieb Veranstaltungen anbietet, die er nicht durchführen will oder kann, wiederholt Rückbuchungen verursacht, ein Minus trotz Aufforderung nicht ausgleicht oder gegen § 6 verstößt.
In diesen Fällen darf Campuz statt zu kündigen einzelne Veranstaltungen aus dem Verkauf nehmen oder den Verkauf bezahlter Tickets sperren, soweit das zum Schutz der Gäste oder von Campuz nötig ist.
Nach Vertragsende werden laufende Veranstaltungen nach diesen Bedingungen abgewickelt: Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig, abgeschlossen und ausgezahlt wird nach § 8, Erstattungen und Rückbuchungen nach § 9. Danach löscht Campuz die Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Campuz kann diese Bedingungen ändern, soweit das für den Betrieb zumutbar ist. Campuz teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und in Crowd mit. Widerspricht der Betrieb nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist Campuz in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.
Verbraucher nutzen Crowd ausschließlich für kostenlose Tickets und Anmeldungen. Bezahlte Tickets, ein Stripe-Konto, Gebühren, Auszahlungen und Rechnungen an Gäste gibt es für sie nicht; §§ 5 und 7 bis 10 gelten nicht.
Die Nutzung ist für Verbraucher kostenlos.
Verbraucher können den Vertrag jederzeit ohne Frist in Textform kündigen.
§ 12 Absätze 3 und 5 gelten nicht. Im Übrigen gilt § 12, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen nach § 14 werden nur mit Zustimmung des Verbrauchers wirksam; stimmt er nicht zu, kann Campuz den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
§ 16 Absatz 2 gilt nicht; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Campuz.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.